Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 402/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anwendung des von 2 v.H. auf 3,5 v.H. erhöhten Grunderwerbsteuersatzes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigung der bürgerlich-rechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines notariellen Grundstückkaufvertrags; Verwirklichung des Grundstückserwerbs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der bürgerlich-rechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines notariellen Grundstückkaufvertrags; Verwirklichung des Grundstückserwerbs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG § 11 Abs. 1; BGB § 177
Erhöhter Grunderwerbsteuersatz seit 01.01.1997 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Die bürgerlich-rechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines notariellem Grundstückkaufvertrags ist grunderwerbsteuerlich nicht zu berücksichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 18.05.1999 - II R 16/98
Abschluß eines Grundstückskaufvertrags mit Nachlaßpfleger
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 402/98
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 18. Mai 1999 (BStBl II 1999, 606) zu einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung erscheine mit Blick auf einen erfolgreichen Änderungsantrag des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren nicht ganz verständlich.Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der der Senat folgt, ist ein Erwerbsvorgang im Sinne von § 23 GrEStG verwirklicht, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Mai 1999 II R 16/98, BFHE 188, 453, BStBl II 1999, 606, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. Februar 2000 II R 51/98, DStR 2000, 775).
Denn die für den Bereich des Zivilrechts vorgesehene Rückwirkung der Rechtsfolgen der Genehmigung ist grunderwerbsteuerrechtlich nicht zu berücksichtigen (dazu BFH BStBl II 1999, 606, 607).
- BFH, 08.02.2000 - II R 51/98
Grunderwerbsteuer - vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 402/98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der der Senat folgt, ist ein Erwerbsvorgang im Sinne von § 23 GrEStG verwirklicht, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Mai 1999 II R 16/98, BFHE 188, 453, BStBl II 1999, 606, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. Februar 2000 II R 51/98, DStR 2000, 775). - BFH, 02.10.2001 - IX R 45/99
Spekulationsgeschäft bei vollmachtloser Vertretung
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 402/98
Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FGO (wegen grundsätzlicher Bedeutung; dazu auch andere Finanzgerichts- Entscheidungen zur vollmachtlosen Vertretung: EFG 2000, 126; EFG 2000, 144; EFG 2000, 1247 - jeweils wurde Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und eingelegt; BFH- Aktenzeichen: IX R 45/99; II R 83/99; II R 51/99).
- BFH, 07.11.2000 - II R 51/99
Grundstückskaufvertrag; Vertreter ohne Vertretungsmacht
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 402/98
Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FGO (wegen grundsätzlicher Bedeutung; dazu auch andere Finanzgerichts- Entscheidungen zur vollmachtlosen Vertretung: EFG 2000, 126; EFG 2000, 144; EFG 2000, 1247 - jeweils wurde Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und eingelegt; BFH- Aktenzeichen: IX R 45/99; II R 83/99; II R 51/99). - BFH, 07.11.2000 - II R 83/99
Revisionsbegründung
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 402/98
Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FGO (wegen grundsätzlicher Bedeutung; dazu auch andere Finanzgerichts- Entscheidungen zur vollmachtlosen Vertretung: EFG 2000, 126; EFG 2000, 144; EFG 2000, 1247 - jeweils wurde Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und eingelegt; BFH- Aktenzeichen: IX R 45/99; II R 83/99; II R 51/99). - FG Köln, 24.08.2000 - 7 K 2853/94
Sachbezüge - Bewertung von als Sachbezüge gewährten Unikaten
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 402/98
Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FGO (wegen grundsätzlicher Bedeutung; dazu auch andere Finanzgerichts- Entscheidungen zur vollmachtlosen Vertretung: EFG 2000, 126; EFG 2000, 144; EFG 2000, 1247 - jeweils wurde Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und eingelegt; BFH- Aktenzeichen: IX R 45/99; II R 83/99; II R 51/99).